Das Konzept zum Gebäudeinventar wurde in den Jahren 2003 und 2004 durch das Team Grundlagen der Denkmalpflege entwickelt.
Das Gebäudeinventar hat zwei methodische Ausgangspunkte: Das eine sind die Siedlungsinventare der Kantonalen Denkmalpflege, beginnend bei Peter Zumthors Arbeit zu Castasegna (1981) bis hin zu den kürzlich erschienenen Inventaren zu den Gemeinden Untervaz (2003) und S-chanf, Cinous-chel und Susauna (2007). Die einzelnen Bauten werden dort jeweils in Text, Plan und Bild vorgestellt, wobei die Qualität der Abbildung im Zuge der EDV-Revolution ständig zunahm, der Detaillierungsgrad der Pläne stark variiert und der Umfang der Texte zwischen 10 Zeilen und drei Seiten schwankt.
Der zweite Ausgangspunkt ist das in der Disziplin Architektur weit verbreitete Raumbuch, in welchem die einzelnen Räume eines Baues ausführlich dokumentiert und beschrieben werden.
In Bezug auf den Detaillierungsgrad wurde das Gebäudeinventar zwischen die beiden Ausgangspunkte gesetzt. Die Anforderungen an ein solches können folgendermassen formuliert werden:
Vor Planungsbeginn muss eine Bestandesaufnahme des Hauses und seiner Ausstattung erfolgen. Notwendig ist eine umfassende Dokumentation des aktuellen Zustandes. Je tiefer die geplanten Eingriffe sind, und je grösser der festgestellte Schaden ist, desto gründlicher muss die Bestandesaufnahme sein. Die Bestandesaufnahme besteht aus einer Bauaufnahme mit verformungsgetreuen Plänen im Massstab 1:50, für Details 1:20 oder 1:10. Darin werden auch alle Schäden kartiert.
Das ganze Baudenkmal muss konstruktiv und kunstgeschichtlich beschrieben sein.
Der aktuelle Zustand muss Raum für Raum fotografisch dokumentiert werden.
Aus Plänen, Beschrieb und Fotos wird ein Objektinventar erstellt, das Geschoss für Geschoss, Fassade für Fassade und Raum für Raum dokumentiert.
Für die Denkmalpflege gehört ein solches Inventar zur Grundlagenforschung. Im Zentrum stehen die Dokumentation des Gebäudes und das Festhalten der wesentlichen, das Objekt prägenden Elemente. Konkrete Schlussfolgerungen bezüglich Umbauvorhaben werden bewusst ausgeklammert. Sie sollen erst nach dem Studium des Gebäudeinventars gezogen werden.
zum_Seitenanfang [1]