Die Denkmalpflege berät die Bauherrschaft und die Bauleitung bei der Pflege, der Konservierung und der Restaurierung historischer Bauten. Sie kann aber nur helfen, wenn sie frühzeitig in ein Projekt involviert wird.
Bei besonders wertvollen Baudenkmälern leistet die Denkmalpflege Subventionsbeiträge. Hierfür muss die Bauherrschaft oder die Bauleitung vor Baubeginn ein Subventionsgesuch mit den erforderlichen Beilagen an die Denkmalpflege richten. Das Beitragsformular mit den entsprechenden Erläuterungen gibt Auskunft über die Unterlagen, die geschickt werden müssen. Wenn die Unterlagen unvollständig sind, kann keine Unterstützung geleistet werden.
Die Beiträge des Kantons an die anrechenbaren Kosten betragen für öffentliche Körperschaften (Gemeinden, Kirchgemeinden) 15 %, für Private betragen sie 20%. In der Regel gilt eine Objektlimite von Fr. 150'000.-.
Die Subventionsbeiträge können nur zugesprochen werden, wenn in der Staatsrechnung auf den hierfür vorgesehenen Beitragskonti entsprechende Mittel vorhanden sind. Bei länger dauernden Bauprojekten und grösseren Beträgen sind Akontozahlungen auf Grund von Zwischenabrechnungen möglich.