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Die öffentliche Hand bietet Privaten und Institutionen bei denkmalpflegerischen Massnahmen finanzielle Unterstützung.
An die Substanzerhaltungen, Konservierungen und Restaurierungen von historischen Baudenkmälern, deren Ausstattung und deren Umgebung leistet die Kantonale Denkmalpflege Beiträge.
In besonderen Fällen werden auch Beiträge des Bundes (Bundesamt für Kultur, Sektion Denkmalpflege und Heimatschutz) geleistet. Ein Gesuch ist über die Kantonale Denkmalpflege einzureichen.
Einige Gemeinden des Kantons Graubünden haben ebenfalls einen Beitragsfonds eingerichtet, der einzelne örtliche Projekte fördern kann. In wenigen Gemeinden bestehen zudem besondere Stiftungen, welche Massnahmen der Baudenkmalpflege und des Ortsbildschutzes finanziell unterstützen.
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